Gegenstand und Zuwendungszweck
Die Beratung (Energieberatung, Energiesparberatung) zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden als Vor-Ort-Beratung umfasst die Aufnahme aller relevanten Daten des IST-Zustandes :
Auf Grundlage der erfassten Daten wird durch den Gebäudeenergiebrater ein Beratungsbericht mit folgenden Angaben erstellt :
Der Beratungsbericht wird in schriftlicher Form (mit graphischen Darstellungen) ausgefertigt und enthält eine Gegenüberstellung des Ausgangszustandes von Gebäude und Heizungsanlage mit dem Zustand nach einer möglichen energetischen Sanierung.
Der Gebäudeenergieberater hat das Ergebnis in einem persönlichen Beratungsgespräch zu erläutern.
Der Zuschuß (nicht rückzahlbarer Festbetrag) beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 175,00 Euro, für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohnungen 250,00 Euro.
Energieberatung (Energiesparberatung), die mit der Erstellung eines Energieausweises verbunden werden, sind nicht förderfähig.