Sind Maßnahmen für Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes möglich, muss der Aussteller des Energieausweises dem Eigentümer Modernisierungsempfehlungen, entsprechend § 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz, geben.
» Muster Modernisierungsempfehlungen
Weitere Detail zum Energieausweis
» Wer braucht einen Energieausweis ?