Jeder Eigentümer bzw. dessen Vertreter (Architekt, Bauträger, Makler, Verkäufer, Vermieter) müssen den Energieausweis bei Neu-Vermietung, Neu-Verpachtung, Verkauf, Leasing u.ä. den möglichen Käufern, Mietern usw. nachweisen können. Bei Neubauvorhaben wird generell ein Energieausweis ausgestellt.
Eigentümer von selbstgenutzten Häusern (ohne Vermietung und Verpachtung, ohne Verkaufsabsichten) benötigen keinen Energieausweis !
Für denkmalgeschützte Gebäude wird ebenfalls keine Energieausweis benötigt !
Weitere Detail zum Energieausweis
» Welchen Energieausweis benötige ich ?