Heizkostenabrechnung, Abrechnung der Heizkosten
Die Abrechnung der Heizkosten ist in der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) geregelt !
Danach wird der Vermieter verpflichet, den Verbrauch zu erfassen und die Kosten - Heizkosten - verbrauchsgemäß aufzuteilen und eine Heizkostenabrechnung zu erstellen.
Die jeweilige Heizkostenabrechnung umfaßt einen Zeitraum von einem Jahr (muß nicht Kalenderjahr sein !). Die Heizkostenabrechnung muß spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter vorliegen.
Heizkostenabrechnung : Verteilung der Kosten - Wärme
- 50 - 70 % nach erfaßtem Verbrauch
- 30 - 50 % nach der Wohn oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum
Heizkostenabrechnung : Verteilung der Kosten - Warmwasser
- 50 - 70 % nach erfaßtem Verbrauch
- 30 - 50 % nach der Wohn- oder Nutzfläche
Umlagefähige Kosten - Heizkostenabrechnung
Gemäß § 7 (2) der Heizkostenkostenverordnung sind folgende Kosten sind umlagefähig :
- Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung
- Kosten des Betriebsstromes
- Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann,
- Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
- Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
- Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung