BImSchV wird novelliert - Änderungen für Holzheizungen

Im kommenden Jahr wird die Bundesimmissionsschutzverordnung novelliert.

Was ändert sich :

Die BImSchV gilt zukünftig für alle Heizungsanlagen ab 4 KW Heizleistung. Die bisherigen Grenzen lagen für Heizungsanlagen mit festen Brennstoffe bei 15 KW, bei Öl- und Gasheizungen bei 11 KW.

Für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen, Herde usw. ) sieht die Novelle eine Typenprüfung vor, welche die Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid regelt und einen Mindestwirkungsgrad vorschreiben wird.

Zur Einhaltungen der Grenzwerte gelten aber äußerst großzügige Übergangszeiten :

Anlage errichtet ab/bis Übergangszeit
Vor 1975 2014
1975 - 1984 2017
1985 – 1994 2020
Ab 1995 2024

Danach sind die Anlagen Außerbetrieb zu nehmen bzw. um- oder aufzurüsten.

Wer sich bis zum Inkrafttreten der neuen BImSchV eine neue Heizungsanlage bzw. Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe anschaffen möchte, sollte bzw. bei Holz-Heizkesseln auf den “Blauen Engel” und bei Kaminen und Kaminöfen auf das “DIN Plus-Siegel” achten.



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2 Reaktionen zu “BImSchV wird novelliert - Änderungen für Holzheizungen”

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