Vorab, die Gewinner sind Thermische Solaranlage, Biomassekessel wie Holzkessel, Pelletkessel und Heizkessel für Hackschnitzel und alle Arten von Wärmepumpen.
Die Gewinner - Welche Heizungen (im Neubau) sind ab 2009 zulässig
1. Alle Arten von Heizungen mit einer thermischen Solaranlage mit eine Mindestgröße von 0,04 m² je m² Nutzfläche.
2. Alle Heizungen für die Nutzung von fester Biomasse (Holz, Hackschnitzel, Pellets) die mehr als 50% des Wärmebedarfs decken. Biomassekessel dürfen den Kesselwirkungsgrad von 86 bzw. 88% nicht unterschreiten.
3. Wärmepumpen die den Wärmebedarf zu mehr als 50% decken. Hier ist die Jahresarbeitszahl für Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit 4,0 , für Luft/Wasser-Wärmepumpen mit 3,3 und für fossile Brennstoffe/Wasser-Wärmepumpen mit 1,2 vorgegeben.
4. Ölkessel der neusten Generation (Öl-Brennwertkessel) die mehr 50% des Wärmebedarfs decken und mit Bioöl betrieben werden.
5. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, BHKW, die mehr als 50% des Wärmebedarfs decken und mit Biogas betrieben werden.
6. Anteilige Nutzung aus Punkt 1 bis 5
Die Verlierer - Welche Heizungen (im Neubau) sind ab 2009 nicht mehr zulässig
1. Gasheizung - Gaskessel - zur überwiegenden Deckung des Wärmebedarfs ohne thermische Solaranlage
2. Ölheizung - Ölkessel - zur überwiegenden Deckung des Wärmebedarfs ohne thermische Solaranlage
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