Gesetzes über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Die Bundesregierung hat den Entwurf des “Gesetzes über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen” beschlossen. Es setzt die europäische Energiedienstleistungsrichtlinie 1:1 um.

Die hätte aber bereits 2008 erfolgen müssen, ein Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits. Energieeinsparziele mittels eines Energiesparrichtwerte will die Bundesregierung derzeit nicht festlegen bzw. erst 2017 !



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